Waffensachkunde für Sportschützen


Kurse zur Erlangung der Waffensachkunde (§7Waffg.) veranstalte ich seit dem Jahr 2007.

Im Jahr 2010 erhielt ich vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis die staatliche Anerkennung mit dem Aktenzeichen 35-107.13

Seither führe ich regelmäßig Schulungen durch, und durfte schon bei so manchem Verein zu Gast sein. Es bleibt aber bei der ehrenamtlichen Basis. Wie ich es gelegentlich scherzhaft sage, ich betreibe keinen Wanderzirkus!

Anfragen von Interessierten hinsichtlich wie die Waffensachkunde erlangt werden kann, oder wie der legale Erwerb von Sportwaffen möglich wird beantworte ich gerne - einfach das Kontaktformular verwenden.

Fortgeschrittenen empfehle ich auf der Seite des Bundesverwaltungsamtes vorbeizuschauen und sich den Fragenkatalog anzuschauen. Es ist ein recht umfangreiches Werk wobei das Wissen über Seenotsignale für kommende Sportschützen doch eher unwichtig ist. 

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Sachkundepruefung/sachkunde_inhalt.html

Kommende Termine für Schulungen:

Bei einer Anmeldung zu einer Waffensachkundeschulung, bin ich laut Waffengesetz verpflichtet die persönlichen Daten der Teilnehmer an die für den Veranstaltungsort zuständige Waffenbehörde spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung zu melden.

Nach der Prüfung werden von mir die Ergebnisse dokumentiert und aufbewahrt, eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur auf Wunsch der betroffenen Person, oder nach Aufforderung durch eine hierzu berechtigte deutsche Behörde.

Termine - Veranstaltungen